Zinsanpassungsklausel der ehemaligen Sparkasse Höxter
Hier finden Sie Informationen zur Zinsanpassungsklausel und dem Referenzzinssatz für Bestandsverträge der ehemaligen Sparkasse Höxter
Die Zinsen für Ratensparverträge mit variablem Zins (und zusätzlicher, laufzeitabhängiger Prämie) werden regelmäßig an einen Referenzzins angepasst. Sie werden angeglichen, wenn sich der Referenzzins verändert.
Das bedeutet: Die Zinssätze werden in Phasen steigender Zinsen ebenso angepasst wie bei sinkenden Zinsen.
Für die Berechnung des jeweiligen Referenzzinssatzes sind die folgenden drei Grundlagen notwendig:
Wir informieren Sie mit Hilfe einer Beispielrechnung für den Monat April 2004 darüber, wie diese Grundlagen und zuletzt der Referenzzinssatz ermittelt werden und erläutern Ihnen hier die einzelnen Berechnungsschritte.
Aktuelle Basiswerte der Deutschen Bundesbank: Die aktuellen Geld- und Kapitalmarkt-Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Sie sind die erste wichtige Grundlage für die Ermittlung des Referenzzinssatzes.
Beispielsweise ergeben sich folgende Basiswerte für die einzelnen Marktzinssätze im April 2004:
Der gleitende Durchschnitt für den einzelnen Marktzinssatz: Für die Berechnung des Referenzzinssatzes wird nicht nur ein Basiswert der Deutschen Bundesbank verwendet, sondern der Durchschnitt aus mehreren Basiswerten der vorangegangenen Monate. Das Ergebnis ist ein Mittelwert oder finanzmathematisch korrekt: der gleitende Durchschnitt.
Zum Beispiel: Addieren wir die Basiswerte für April, März und Februar 2004 und dividieren die Summe durch 3, erhalten wir den gleitenden Durchschnittszins für 3-Monats-Anlagen. Auf gleiche Weise ermitteln wir die Durchschnittszinssätze für 10-Jahres-Anlagen. Dazu werden die Zinssätze der letzten 120 Monate addiert.
Für diese Beispiele beträgt
Die prozentuale Gewichtung der gleitenden Durchschnittszinssätze: Der letzte Schritt für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist die prozentuale Gewichtung der einzelnen gleitenden Durchschnittszinssätze. Diese Gewichtung erfolgt, um die Zinskalkulation exakt an die kalkulatorischen Grundlagen der Sparkasse anzupassen.
Zum Beispiel: Prozentuale Gewichtung des Zinssatzes für Anlagen
Daraus ergeben sich folgende Zinsanteile
Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes, zum Beispiel für April 2004, werden die einzelnen Zinsanteile addiert: Somit beträgt in dieser Beispielrechnung der auf zwei Stellen gerundete Referenzzinssatz für April 2004: 4,32 %. Der auf dieser Grundlage ermittelte Referenzzinssatz ist Basis für die Verzinsung von Sparverträgen mit variablem Zins.
Bei der hier vorgestellten Berechnung handelt es sich um die Konditionen für unser Institut. Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig vierteljährlich zum 20. (bzw. dem nächsten Bankarbeitstag) in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober überprüfen (Basis: Zinssätze der vorangegangenen Monate).Wenn sich der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 % gegenüber seinem Wert bei Vertragsabschluss oder der letzten Zinsanpassung verändert, passt die Sparkasse den Produktzins entsprechend an.
Vertragsabschluss S-VorsorgePlus bis zum 31.12.2010: Die letzte Anpassung der Verzinsung erfolgte zum 01.11.2023 bei einem Referenzzins (einschl. September 2023) in Höhe von 1,50 %.
Aus dem Verfahren zur Zinsanpassung ergibt sich aktuell ein Zinssatz in Höhe von 0,35 % p.a.
Vertragsabschluss S-VorsorgePlus nach dem 31.12.2010: Die letzte Anpassung der Verzinsung erfolgte zum 01.11.2023 bei einem Referenzzins (September 2023) in Höhe von 1,50 %.
Aus dem Verfahren zur Zinsanpassung ergibt sich aktuell ein Zinssatz in Höhe von 0,20 % p.a.
Vertragsabschlüsse S-Prämiensparen: Die letzte Anpassung der Verzinsung erfolgte zum 01.05.2016 bei einem Referenzzins in Höhe von 1,70 %.
Aus dem Verfahren zur Zinsanpassung ergibt sich aktuell ein rechnerischer Zinssatz in Höhe von -1,50 % p.a.
Unabhängig davon vergütet die Sparkasse einen Mindestzinssatz. Dieser beträgt aktuell 0,01% p.a. Eine negative Verzinsung ist ausgeschlossen. Bei im Folgenden steigenden Referenzzinssatz wird die Anpassung des Kundenzinses dann vorgenommen, wenn der ursprüngliche Abstand zwischen Referenzzins und Kundenzins wieder erreicht wird. Ein Anspruch auf Beibehaltung des mit dem Mindestzinssatz einhergehenden, verringerten Zinsabstandes ist ausgeschlossen.
Der Referenzzinssatz beträgt 1,56 % (per 28.03.2024; letzte Überprüfung 22.04.2024).
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